Der hohe Anteil
von Büssing-Trambussen im Stadtverkehr der VÖV-Betriebe
gab bei den Büssing-Automobilwerken AG den entscheidenden
Ausschlag zur Entwicklung eines Standard-Linienbus in der
vom VÖV gewünschten Ausführung. Schon die Beibehaltung der
Typenbezeichnung PRÄFEKT deutete aber an, dass es sich
hierbei nur um eine konstruktive Anpassung der bisherigen
PRÄFEKT-Trambus-Baureihe an die vorgegebenen Daten und
Hauptabmessungen des VÖV-Standard-Linienbusses handelt.
Der gesamte automobiltechnische Teil konnte im Prinzip
unverändert übernommen werden, wenn man von der Anpassung
des Achsabstands, des vorderen und hinteren Überhangs
sowie der Anhebung des Innenbodens von 620 auf 725 mm
absieht (was sogar einen Rückschritt darstellte). Damit
erübrigte sich auch die Frage nach einer Erprobung oder
den Versuchsergebnissen längst bewährter Aggregate. |
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Alle
BÜSSING-Trambusse waren rahmenlos in selbsttragender
Bauweise erstellt, wobei die Achs- und Triebwerksaggregate
in diese Stahlkonstruktion eingebaut waren. Serienmäßig
wurde auch hier der bekannte Unterflurmotor U 7D
(Sechszylinder-Direkteinspritzer, 155 PS bei 2400 U/min,
maximales Drehmoment 49 mkp bei 1400 U/min) im Heck
angeordnet. |
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Alle Unterflur-Wartungsklappen waren linksseitig und im
Heck angeordnet. Die durchgehende Frontscheibe ohne
Mittelsteg wurde mittels drei Scheibenwischern vollständig
bestrichen. Dieses wurde aber wie die übrige
Frontgestaltung nicht in die Serienproduktion ünernommen. |
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Bei Einhaltung
der VÖV-Vorschriften mit Doppelsitzen im vorderen
Wagenteil und einer Stehplattform gegenüber dem
Mittelausstieg waren 44 Sitzplätze vorgesehen. Zwei
weitere Bestuhlungsvarianten sahen alternativ 43 oder 36
Sitzplätze vor. Bei voller Ausnutzung der Grundfläche
ließen sich 49 Sitzplätze (13 Reihen, Sitzplatzteiler 700
mm) einbauen. Die Hauptabmessungen entsprachen genau den
Empfehlungen des des VÖV-Arbeitskreises
Standard-Linienbus. |
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Ein entscheidendes Merkmal aller
BÜSSING-Trambus-Baureihen in selbsttragender Bauweise war
das weitgehend wartungsfreie Einheitsfahrwerk nach dem
Baukastenprinzip, welches sich durch folgende
Konstruktions-Details auszeichnete und im wesentlichen
bereits aus der Vorgängerbaureihe bekannt war: |
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Alle Stoßdämpfer (auf Wunsch mit
lastabhängiger Regelung) waren in Zapflagern
geräusch- und wartungsfrei aufgehängt. |
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Die Bremskraft wurde sowohl an
der Vorder- wie auch an der Hinterachse mit
automatisch wirkenden lastabhängigen
Bremskraftreglern gesteuert, die die Bremsen
besonders feinfühlig machten. |
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Dem Luftteil der Bremse war ein
Kondenswasser-Abscheider vorgesetzt, der die Gefahr
des Einfrierens veringert. |
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Das Getriebe wurde über
Drehwellen geschaltet. Die Gänge ließen sich
besonders leicht wechseln. |
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Die Betriebsbremse war eine
kombinierte Druckluft-Hydraulik-Simplexbremse, die
sich automatisch nachstellte. Bei 420 mm
Trommeldurchmesser war die wirksame Bremsbreite an
der Vorderachse 160 mm, an der Hinterachse 180 mm
breit. |
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Die Feststellbremse ist als
Servobremse ausgebildet, welche über ein Ventil am
Armaturenträger bedient wurde. Sie wirkte über zwei
Federspeicher direkt auf die Hinterachse. |
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Die Radsterne der Trilexräder
waren so konstruiert, dass die Bremstrommeln ohne
Demontage der Naben zusammen mit den Radsternen
abgenommen werden konnten. |
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Eine Neuheit auf
dem Gebiet der primären Fahrzeug-Sicherheit stellte der
Blockierschutzregler für Trambusse dar, der gemeinsam mit
den Firmen Graubremse und Teldix entwickelt wurde. Das
gerät verhinderte das Blockieren der hinteren Räder bei
allen Fahrbahnzuständen und damit das gefürchtete
Schleudern beim Bremsen, insbesondere aus hohen
Geschwindigkeiten. |
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▲ Blick in
den Fahrgastraum mit doppelplätziger Bestuhlung und einer
Stehplattform gegenüber dem Mittelausstieg. |
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Eine weitere
Neuentwicklung betraf die Verbesserung der
Heizungs-Wärmebilanz für Trambusse mit
Direkteinspritz-Motoren. Bei diesem neuen Verfahren
handelte es sich um eine selbsttätige Vorrichtung im
Kühlwasser-Austrittsstutzen des Kühlers, die ungewollte
Wärmeverluste bei geschlossenen Kühlwasser-Thermostat
verhinderte. Mit dieser Vorrichtung stellte der
Direkteinspritzer praktisch genauso viel Wärme für
Heizzwecke zur Verfügung, wie der frühere Vorkammer-Motor. |
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Anfang des
Jahres 1968 wurde ein weiterer Prototyp hergestellt, bei
dem insbesondere die Gestaltung der Fahrzeugfront
wesentlich seriennaher ausfiel. So war die gewölbte
Frontscheibe, welche nun durch einen Mittelsteg
unterbrochen und tiefer gezogen war, identisch mit der
Serienlieferung. Das Frontblech mit
der Scheinwerfer-Anordnung wurde mit Ausnahme der
übergroßen BÜSSING-Spinne nicht mehr verändert und
entsprach ebenfalls dem Serienzustand. |
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▲ Der
zweite BÜSSING-Prototyp war der späteren Serie schon
wesentlich näher. Auch dieses Fahrzeug ist bei mehreren
Betrieben unter dem Kennzeichen BS-DA 239 zur praktischen
Erprobung im Einsatz gewesen. |
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Die übrige
Karosserie entsprach allerdings ab dem zweiten
Seitenfenster immer noch dem ersten Prototyp, was am
Fahrzeugheck und der Dachgestaltung deutlich wurde. Auch
die beiden unterschiedlichen Innenschwenktüren bedurften
noch einer Anpassung. Zudem hatte das zentrale Elektrofach
noch nicht die endgültige Position. |
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